Wirtschaftsprüfung
Wir betreuen unsere Kunden auch im Bereich der Wirtschaftsprüfung und der daraus folgenden Überprüfung der von dem Wirtschaftsprüfer erarbeiteten Bilanz (auch gemäß den IFRS-Standards).
Die Unternehmen, die verpflichtet sind, sich einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen, sind in §19 und §22 Buchhaltungsgesetz Nr. 431/2002 GB genannt. Selbstverständlich übernehmen wir die Wirtschaftsprüfung auch bei den Gesellschaften, für die sich diese Pflicht aus dem Gesetz nicht ergibt (Wirtschaftsprüfung als Information für Banken oder für andere Zwecke).
Die Wirtschaftsprüfung übernimmt ein Fachmann aus dem Unternehmen, der die Jahresbilanz sowie die Buchhaltungsinformationen des Unternehmens analysiert. Gemäß dem slowakischen Gesetz über Wirtschaftsprüfer wird die Wirtschaftsprüfung als Überprüfung der Buchbilanz und die Überprüfung der Übereinstimmung von dem Jahresbericht und der Bilanz definiert.
Auf dem Gebiet der Slowakischen Republik wird die Wirtschaftsprüfung aufgrund der internationalen Wirtschaftsprüfungsstandards, die von der Internationalen Vereinigung der Buchhalter erlassen wurden, vorgenommen.